a) Die Frau, welche in einer geschützten Einrichtung aufgenommen wurde, stellt bei den Mitarbeiterinnen des Frauenhausdienstes, von welchen sie bereits begleitet wird, einen Antrag um Aufnahme in dieses soziale Wohnprojekt.
b) Die Mitarbeiterinnen und der Sozialdienst, wenn bereits einbezogen, bewerten gemeinsam die Eignung für die Aufnahme im Projekt Übergangswohnungen, wobei überprüft wird, ob die Frau den Anforderungen des Projektes gerecht wird. Diese Daten werden in einem Erhebungsbogen eingetragen, in welchem Folgendes festgehalten wird: Persönliche Daten der Frau und ihrer Kinder (Name und Alter der Frau und ihrer Kinder, Wohnsitz und Wohnort, Rechtsstatus und Aufenthaltsdauer in der geschützten Einrichtung, Arbeitssituation (Art der Beschäftigung, Art des Arbeitsvertrages, Erfahrungen), Sprachkompetenzen, formelles und informelles Netz. Vorrang haben jene Frauen, welche hinsichtlich ihrer Arbeits- und Wohnsituation nur eine geringe Autonomie besitzen.
c) Ein Team, das sich aus Mitarbeiterinnen der fünf Frauenhausdienste (mindestens drei und höchstens fünf Mitarbeiterinnen) zusammensetzt, trifft sich wenigstens einmal im Jahr und legt die Zugangspriorität auf der Grundlage der eingegangenen Anfragen der einzelnen Dienste fest.
d) Zusammen mit der Frau wird folglich vereinbart, wann die Aufnahme in einer Einrichtung mit geheimer Adresse enden soll und wann der Übergang der Frau oder der Frau mit Kind in eine Übergangswohnung stattfinden wird.
e) Abschließend wird das gemeinsam vereinbarte Projekt zur Förderung der Selbständigkeit definiert und unterzeichnet und die Vereinbarung für die Zuweisung einer Wohnung unterschrieben.