(1) Die Weiden werden standörtlich individuell und zielorientiert behandelt, wobei deren Nutzung im Rahmen der festgelegten Bestoßung im Vordergrund steht.
(2) Die Nutzung erfolgt unter langfristiger Wahrung der Leistungsfähigkeit des Bodens durch das Beibehalten möglichst natürlicher Stoffkreisläufe mit geringstmöglicher Düngung, Entwässerung und Einbringung von Pflanzenschutzmitteln.