(1) Der Wald wird nachhaltig behandelt und genutzt; dabei wird standörtlich individuell und zielorientiert die dauerhafte Sicherstellung seiner biologischen Vielfalt, Produktivität, Erneuerungsfähigkeit, Vitalität und Stabilität angestrebt.
(2) Die Behandlung des Waldes, nachfolgend "Waldbau" genannt, umfasst die Begründung von Wald, alle Pflegemaßnahmen in dessen verschiedenen Entwicklungsphasen, die mit der Verjüngung des Waldes verbundene Nutzung und den bewussten Nutzungsverzicht sowie die Berücksichtigung der Bedürfnisse des Waldeigentümers und der Holzbringungserfordernisse.
(3) Der Waldbau erfolgt naturnah im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung des Waldökosystems. Dem naturnahen Waldbau liegt eine naturnahe Baumartenmischung, ein gesundes Beziehungsgefüge des Waldes und dessen natürliche Erneuerung zugrunde.
(4) Mit dem naturnahen Waldbau werden unter Beachtung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Waldfunktionen vor allem die Lebensraum-, Schutz-, Nutz- und Kulturfunktion nachhaltig erhalten, verbessert und für jeden Waldtyp aufeinander abgestimmt, wobei jeder einzelne Baum bezüglich dieser Funktionen beurteilt wird.
(5) Die Lebensraumfunktion ist als einzige nicht auf den Menschen bezogen, bildet die Grundlage für die übrigen Funktionen und ist diesen übergeordnet. Die Nutzfunktion ist in der Regel der Schutzfunktion untergeordnet.