(1) Bei der Betriebsart Hochwald wird der Wald verjüngt, indem dafür gesorgt wird, dass alle Bäume der nächsten Generation aus Kernwüchsen heranwachsen. Der Zeitpunkt der Verjüngung wird standörtlich individuell und in Hinblick auf die Hiebsreife festgelegt.
(2) Die Holzschlägerung soll nach Möglichkeit in der Zeit der Saftruhe durchgeführt werden.