1. Jedem Unternehmen kann ein Beitrag von maximal 10.000,00 Euro pro Kalenderjahr gewährt werden. Der Beitrag für jede einzelne Person kann dabei maximal 3.000,00 Euro pro Kalenderjahr betragen.
2. Jedes Unternehmen kann in einem Kalenderjahr mehrere Anträge um einen Beitrag einreichen.
3. Die Weiterbildungsmaßnahme kann gemäß Artikel 19 Absatz 2 aus einem oder mehreren Kursen bestehen. Der Beitrag wird nur dann gewährt, wenn die Teilnahmegebühr pro Person und Kurs mindestens 400,00 Euro beträgt.
4. Der Beitrag beträgt maximal 80 Prozent der anerkannten Kursgebühr.