1. Für die Durchführung einer Weiterbildungsmaßnahme kann ein Beitrag bis zu 30.000,00 Euro pro Antrag gewährt werden.
2. Jedes Unternehmen kann in einem Kalenderjahr mehrere Anträge um einen Beitrag einreichen. Jeder weitere Antrag darf aber erst dann eingereicht werden, wenn die vorhergehende finanzierte Weiterbildungsmaßnahme abgeschlossen ist.
3. Im Sinne von Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 sind je nach Unternehmenskategorie folgende Fördersätze vorgesehen:
Unternehmenskategorie
Beitragsprozentsatz bezogen auf die zugelassenen Ausgaben
Große Unternehmen
50%
Mittlere Unternehmen
60%
Kleine Unternehmen, Kleinstunternehmen
70%