1. Die Weiterbildungsmaßnahme muss innerhalb von 120 Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags beginnen.
2. Die Beitragsgewährung gilt ausschließlich für die vom antragstellenden Unternehmen im Antrag angegebene Weiterbildungsmaßnahme.
3. Etwaige Änderungen am Kurskalender, am Stundenplan oder am Kursort sind ordnungsgemäß zu begründen und müssen der Landesabteilung Italienisches Schulamt - Amt für Berufsbildung rechtzeitig mitgeteilt werden.
4. Die Weiterbildungsmaßnahme muss – außer in besonderen, ordnungsgemäß begründeten Fällen – 24 Monate nach Antragstellung vollständig durchgeführt und abgeschlossen sein.