1. Die Beiträge laut Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b) können an Kleinst- und Kleinunternehmen vergeben werden, die ihren Sitz in der Provinz Bozen haben oder auf jeden Fall ihre Tätigkeit in der Provinz Bozen ausüben.
2. Der Beitrag kann ausschließlich für Beschäftigte des ansuchenden Unternehmens beantragt werden.