1. Die begünstigten Unternehmen sind verpflichtet, alle vorgesehenen Unterrichtsstunden/Lerneinheiten durchzuführen.
2. Die Teilnehmenden müssen mindestens 80 Prozent dieser Stunden/Lerneinheiten besuchen, sofern sie nicht nachweislich aus schwerwiegenden Gründen verhindert sind.
3. Am Ende der Weiterbildungsmaßnahme muss den Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.