1. Für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen kann jeder antragstellenden Person ein Beitrag von maximal 3.000,00 Euro, Mehrwertsteuer inbegriffen, innerhalb eines Kalenderjahres gewährt werden. Für Antrag stellende Personen mit Vorrang kann der Beitrag maximal 3.500,00 Euro, Mehrwertsteuer inbegriffen, betragen. Diese Höchstbeträge können für eine oder auch mehrere Weiterbildungsmaßnahmen geltend gemacht werden, wobei es in jedem Fall erforderlich ist, einen Antrag pro Weiterbildungsmaßnahme einzureichen.
2. Für die Gewährung des Beitrags muss die im Antrag angegebene Kursgebühr mindestens 400,00 Euro, Mehrwertsteuer inbegriffen, betragen.
3. Der Beitrag beträgt maximal 80 Prozent der anerkannten Kursgebühr. Der Restbetrag geht zu Lasten der Antrag stellenden Person.