1. Die Beitragsgewährung gilt ausschließlich für die im Antrag angegebene Weiterbildungsmaßnahme.
2. Etwaige Änderungen am Kurskalender, Stundenplan oder Kursort müssen rechtzeitig der Landesabteilung Italienisches Schulamt – Amt für Berufsbildung mitgeteilt werden.
3. Die Weiterbildungsmaßnahme muss 36 Monate nach Antragstellung abgeschlossen sein.