1. Der Landesdirektor/Die Landesdirektorin für die italienischsprachige Berufsbildung ernennt eine Kommission für die Zulassung und inhaltliche Prüfung der eingereichten Beitragsanträge. Diese verfasst eine entsprechende Niederschrift über die Gewährung beziehungsweise Nichtgewährung des Beitrags.
2. Die Entscheidungen der Kommission werden mit Stimmenmehrheit getroffen. Für jedes Kommissionsmitglied wird ein Ersatzmitglied ernannt, das ersteres bei Verhinderung oder Befangenheit vertritt.
3. Den Mitgliedern der Kommission stehen weder Sitzungsgelder noch sonstige Vergütungen zu.