1. Für den Speisesaal müssen die allgemeinen geltenden Vorgaben im Bereich Verabreichung von Speisen und Getränken, soweit anwendbar, umgesetzt werden.
2. Im Speisesaal ist ein Luftaustausch zu garantieren. Außerdem müssen die für die Seniorenwohnheime Südtirols erarbeiteten Richtlinien im Bereich Reinigung und Desinfizierung des Saales beachtet werden.
3. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Praktikantinnen und Praktikanten oder ehrenamtlich Tätigen müssen nach dem Essen die Oberflächen desinfizieren, mit welchen sie in Kontakt gekommen sind.
4. Die Heimbewohner und Heimbewohnerinnen, die mit einem/einer positiv getesteten Heimbewohner/in in engem Kontakt waren, müssen das Essen auf ihrem Zimmer/Stock einnehmen, bis sie negativ getestet wurden, gemäß Anweisungen der Betriebseinheit für die Epidemiologische Überwachung.