1. Für alle Räumlichkeiten der Einrichtung ist ein Reinigungs-, Desinfektions- und Sanitisierungsplan, mit besonderem Augenmerk auf sanitäre Anlagen, Waschräume und Umkleideräume vorgesehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Praktikantinnen und Praktikanten sind verpflichtet, ihre Umkleideschränke und die Oberflächen im Umkleideraum, mit denen sie in Kontakt gekommen sind, zu desinfizieren.
2. Falls Heimbewohner/Heimbewohnerinnen positiv auf das Virus getestet wurden, müssen alle Räumlichkeiten, in denen sich diese Personen aufgehalten haben, unter rigoroser Einhaltung der für die Seniorenwohnheime Südtirols erarbeiteten Desinfektionsrichtlinien desinfiziert und sanitisiert werden.