1. Für die Eröffnung eines Betriebs kann eine einmalige Förderung bis maximal 30.000,00 Euro gewährt werden.
2. Für die Aufrechterhaltung eines Betriebs kann eine jährliche Förderung bis maximal 12.000,00 Euro gewährt werden.
3. Reichen die bereitgestellten Mittel nicht aus, um die beantragten Förderungen zu decken, werden die Förderungen für die Aufrechterhaltung von Betrieben im Verhältnis zur Punktezahl gekürzt, die in der Rangordnung laut Artikel 6 aufscheint.
4. Die Förderungen werden unter Berücksichtigung der De-minimis-Regelung laut Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen gewährt.