1. Der Förderantrag wird auf einem Vordruck verfasst, den der Funktionsbereich Tourismus zur Verfügung stellt; er muss innerhalb folgender Fristen eingereicht werden:
a) Eröffnungen: 30. April oder 31. August. Diese Anträge sind vor Beginn der Tätigkeit entsprechend der Erlaubnis oder der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZMT) einzureichen,
b) Aufrechterhaltungen: 30. April.
2. Im Fall von Aufrechterhaltungen kann der Antrag jährlich erneuert werden. Wurde bereits eine Förderung für die Eröffnung gewährt, kann der Antrag für die Aufrechterhaltung erst ab dem Jahr nach der Eröffnung des Betriebs vorgelegt werden.