1. Die Lagerdauer für jede am Recyclinghof gelieferte Abfallfraktion darf drei Monate nicht überschreiten.
2. Der Abtransport der organischen Fraktion zu den Verwertungsanlagen muss mindestens einmal wöchentlich erfolgen, im Bedarfsfall auch öfters, um die Bildung von Geruchsemissionen zu verhindern.