1. Das Seniorenwohnheim gewährleistet ein Qualitätsmanagement (oder Qualitätssiegel) gemäß Artikel 25. Dieses Management ist durch folgende Elemente gekennzeichnet:
a) ein Leitbild/eine Vision,
b) die Aufbauorganisation,
c) das Prozess- und Ressourcenmanagement,
d) einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess,
e) die Bewohnersichterhebung.
2. Das Qualitätsmanagement basiert auf Prinzipien wie
a) transparente Arbeitsweise,
b) Vernetzung der verschiedenen Bereiche der Einrichtung und Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern.
3. Zu den Qualitätsstandards und Qualitätsindikatoren der Bereiche gehören beispielsweise jene laut den folgenden Absätzen 4 bis 11.
4. Begleitung, Betreuung und Pflege – Qualitätsstandards bezüglich:
a) Beschreibung der Verfahren für die Heimaufnahme, den Heimaustritt und die Verlegung in eine andere Einrichtung,
b) strukturierte Einführung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
c) präventive Maßnahmen gegen
1) Dekubiti,
2) Stürze,
3) Pneumonie,
4) Kontrakturen,
d) Ablaufbeschreibung der Notfälle,
e) Leitlinien für
1) Schmerzmanagement,
2) Obstipationsprophylaxe,
3) Vorbeugung und Management des Harnwegsinfekts,
4) freiheitseinschränkende Maßnahmen,
5) Umgang mit weggelaufenen Bewohnerinnen und Bewohnern und entsprechende Vorbeugung,
6) Zusammenarbeit in bestimmten Fällen mit anderen Diensten,
f) aktueller Stand im Umgang mit medizinischen Geräten.
5. Begleitung, Betreuung und Pflege – Qualitätsindikatoren:
a) Prävalenz von Gewichtsveränderungen,
b) Prävalenz von Sondenernährung,
c) Prävalenz von Dekubiti,
d) Prävalenz von Inkontinenz,
e) Häufigkeit von Stürzen,
f) Häufigkeit freiheitseinschränkender Maßnahmen,
g) Häufigkeit von Verlegungen ins Krankenhaus,
h) Anzahl der Erhebungen zur Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner, des Personals, der Angehörigen,
i) Anzahl und Begründung der Umzüge oder des Bettwechsels der Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb der Einrichtungen des Trägers,
j) Anzahl und Begründung der Einzelbetreuungen,
k) Anzahl der Überprüfungen oder Evaluierungen des Betreuungsplans,
l) Anzahl der regelmäßigen Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und den Angehörigen (z.B. Erstgespräch, Integrationsgespräch, Gespräch über die Betreuungsplanung und die Maßnahmen usw.),
m) Anzahl der Audits im Bereich Betreuung, Überprüfung der Planung und deren Durchführung (z.B. Pflegevisite, internes Audit durch Qualitätsbeauftragte/Führung usw.),
n) Medikamentenmanagement.
6. Ärztliche Betreuung:
a) Therapieplan,
b) Anzahl der Verlegungen ins Krankenhaus.
7. Rehabilitation:
a) Anzahl der Reha-Leistungen insgesamt und je Person.
8. Freizeitgestaltung und Tagesbegleitung – Qualitätsindikatoren:
a) Anzahl und Begründung der Einzelbetreuungen,
b) Anzahl der Änderungen des Organisationsmodells, des Angebots, des Tagesablaufs, der Leistungen aufgrund der geäußerten Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner,
c) Anzahl und Vielfalt der Freizeitangebote und Beteiligung an denselben,
d) Anzahl und Vielfalt der organisierten Kontakte mit heimfremden Personen (Chor kommt in die Einrichtung, Kindergartenkinder kommen ins Heim usw.),
e) Anzahl der Ausflüge,
f) Anzahl der unterschiedlich im Haus tätigen Ehrenamtlichen.
9. Seelsorgerische Betreuung:
a) Leitlinien zur Sterbebegleitung.
10. Hauswirtschaft:
a) Essenszeiten, angepasst an die ortsüblichen Lebensrhythmen der Bewohnerinnen und Bewohner,
b) aktualisierter Hygieneplan,
c) HACCP-Bestimmungen.
11. Verwaltung:
a) Mitarbeiterfluktuation,
b) Mitarbeiterbefragung,
c) Einhaltung der Akkreditierungskriterien,
d) Auslastung der Betten für unbefristete und jener für befristete Aufnahmen,
e) Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Werten der Einrichtung,
f) Einbindung der ehrenamtlichen Tätigkeit,
g) freundliche Gestaltung der Räumlichkeiten,
h) flexible bewohnerorientierte Turnusgestaltung.
12. Dem Sanitätsbetrieb obliegt die Kontrolle der Qualität der Betreuung durch das Krankenpflege- und Rehabilitationspersonal in den Seniorenwohnheimen. Zu diesem Zweck kann der Sanitätsbetrieb in den Einrichtungen Überprüfungen und Erhebungen mittels Fragebögen durchführen und, falls notwendig, in Absprache mit dem jeweiligen Seniorenwohnheim Lokalaugenscheine vornehmen.