1. Im Rahmen der Betreuung wird der Freizeitgestaltung und Tagesbegleitung besonderes Augenmerk geschenkt. Die Seniorenwohnheime gewährleisten den Bewohnerinnen und Bewohnern auch über die Begleitung und Pflege hinaus eine würdevolle Gestaltung des Alltagslebens. Jede Einrichtung sichert zu diesem Zweck regelmäßig geplante Animation und Beschäftigung zu, die durch das Begleitungsteam selbst, durch das Personal für die Freizeitgestaltung und Tagesbegleitung und eventuell durch ehrenamtlich Tätige erbracht wird.
2. Die Art der Animation und Beschäftigung wird nach Erhebung der Bedürfnisse, der Wünsche, der Fähigkeiten und der Fertigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner in Absprache mit dem Betreuungsteam festgelegt und geplant und in der Betreuungs- und Pflegedokumentation festgehalten.
3. Erfolgt die Animation und Beschäftigung durch ehrenamtlich Tätige, wird eine entsprechende Einführung, Anleitung und Supervision sowie Aus- und Weiterbildung durch das Fachpersonal garantiert, wobei auch auf die Kontinuität in der Präsenz dieser ehrenamtlich Tätigen Wert zu legen ist.
4. Zur Freizeitgestaltung und Tagesbegleitung gehören auch die Kontakte nach außen und die Beziehungen zum Umfeld der Einrichtung.
5. Beschäftigungs- und Sozialisierungstätigkeiten können auch in den für die Aufnahme und den Aufenthalt vorgesehenen Räumlichkeiten stattfinden.