1. Hinsichtlich der Physiotherapie, der Ergotherapie und der Logopädie wird der rehabilitative Bedarf der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner regelmäßig erhoben. Die Rehabilitationsfachkräfte arbeiten eng mit dem Krankenpflegepersonal und dem gesamten Betreuungsteam zusammen, sprechen regelmäßig ihr Vorgehen mit denselben ab und halten die Behandlung und deren Wirkung in der Betreuungs- und Pflegedokumentation der Einrichtung fest.
2. Die rehabilitative Betreuung kann auch durch zusätzliches, über den Tagessatz finanziertes Fachpersonal garantiert werden.
3. Um die rehabilitative Betreuung gewährleisten zu können, verfügen die Einrichtungen über die notwendigen Infrastrukturen, Geräte und Hilfsmittel.