1. Die Direktorin/Der Direktor oder die Heimleiterin/der Heimleiter erstellt und aktualisiert regelmäßig ein Organigramm des Dienstes, in dem Verantwortung, Zuständigkeiten und Rollen des Personals und eventuell der ehrenamtlich Tätigen klar und kurz dargestellt sind.
2. Das Organigramm gibt eine Übersicht über die verschiedenen Bereiche und die besonderen Betreuungsformen sowie über die eventuellen zusätzlichen Dienste und Angebote des Trägers mit Angabe des jeweils zugeordneten Personals.
3. Das Organigramm wird online ohne Namensnennung veröffentlicht und, mit Namen, allen Interessierten bekannt gegeben.