1. Das Seniorenwohnheim gewährleistet den Bewohnerinnen und Bewohnern höchste Transparenz in Bezug auf die gebotenen Leistungen. Zu diesem Zweck und zum Schutz beider Parteien schließt es für jede einzelne Bewohnerin und jeden einzelnen Bewohner einen Heimvertrag ab, in dem die Rechte und Pflichten der involvierten Parteien festgelegt sind.
2. Der Vertrag wird auf der Grundlage des vom Land festgelegten Musters schriftlich zwischen der Bewohnerin/dem Bewohner und der/dem Verantwortlichen des Seniorenwohnheims oder einer anderen dazu befugten Person abgeschlossen.