1. Die Förderungen dürfen ausschließlich zur Durchführung der Vorhaben verwendet werden, für die sie gewährt wurden.
2. Wer den gewährten Beitrag für einen anderen Zweck oder für andere Ausgaben verwenden will, muss einen begründeten Antrag stellen, in dem die neue Verwendung genau beschrieben ist.
3. Die Änderung des Verwendungszwecks der Beiträge oder der Ausgaben wird nach demselben Verfahren genehmigt, das für die Gewährung gilt.
4. Geringfügige Änderungen ohne Auswirkung auf die Ausgabenobergrenze sind auch ohne Verwaltungsmaßnahme des zuständigen Amtes zulässig.