1. Folgende Ausgaben sind nicht zulässig:
a) Produzentenhonorare,
b) Passivzinsen für Bankkredite, Verzugszinsen oder Strafen,
c) Bilanzdefizite vergangener Jahre,
d) Spenden und andere gemeinnützige Ausgaben,
e) Ausgaben für repräsentative Zwecke zugunsten von Mitgliedern oder Angestellten des Antragstellenden,
f) Ausgaben für Buffets,
g) Vergütungen an Mitglieder der Leitungsgremien von politischen Parteien oder Gewerkschaften sowie an Mitglieder von gewählten Organen (Parlament, Regionalrat, Landtag und Gemeinderat) und an Personen, die offiziell für Ämter in diesen Organen kandidieren.