1. Anträge auf Beiträge werden auf dem vom zuständigen Amt zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst und müssen vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellenden beziehungsweise von der Antrag stellenden Einzelperson unterzeichnet sein.
2. Die Anträge für Projektbeiträge müssen bis einschließlich 31. Jänner des Bezugsjahres eingereicht werden. In begründeten Fällen kann auch im Laufe des Jahres ein Antrag gestellt werden, vorzugsweise innerhalb 30. September.
3. Die Anträge auf ergänzende Beiträge können während des ganzen Jahres eingereicht werden.
4. Die Einreichfristen können von der zuständigen Abteilungsdirektorin/vom zuständigen Abteilungsdirektor geändert werden.
5. Wird der Antrag auf dem Postweg eingereicht, so gilt das Datum des Poststempels.
6. Die Anträge für Projektbeiträge müssen in jedem Fall eingereicht werden, bevor die entsprechenden Ausgaben bestritten werden.