Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 1993 und für den Dreijahreszeitraum 1993-1995 (Finanzgesetz 1993)
(enthält Änderungen zum:
L.G. Nr. 24/1972: Maßnahmen zur Förderung des Beratungswesens und der sozio-ökonomischen Information in Südtirol
L.G. Nr. 15/1975: Beiträge zugunsten von Gemeinden, Konsortien und anderer Körperschaften zum Ankauf von Grundstücken, zum Entwurf und zur Bereitstellung von Infrastrukturen für die Errichtung von Handelszonen
L.G. Nr. 9/1984: Finanzbestimmungen und Änderungen von Landesgesetzen in Zusammenhang mit der Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Landes für das Finanzjahr 1984
L.G. Nr. 24/1986: Teilfinanzierung der von den Gemeinden und Gemeindenverbänden bei der Darlehens- und Depositenkasse aufgenommenen Darlehen und Änderung von Landesgesetzen auf dem Sachgebiet der Lokalfinanzen
L.G. Nr. 14/1987: Bestimmungen über die Wildhege und die Jagdausübung
L.G. Nr. 5/1989: Sportstättenbau: Gewährung von Darlehen an die Gemeinden durch die Darlehens- und Depositenkasse
L.G. Nr. 2/1991: Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 1991 und für den Dreijahreszeitraum 1991 - 1993 (Finanzgesetz 1991)
L.G. Nr. 24/1991: Klassifizierung der Straßen im Interessenbereich des Landes)