Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 1994 und für den Dreijahreszeitraum 1994-1996 (Finanzgesetz 1994)
(enthält Änderungen zum:
L.G. Nr. 36/1978: Beteiligung des Landes an den Dotationsfonds der "Investitionsbank Trentino-Südtirol"
L.G. Nr. 9/1979: Weitere Verlängerung der Dauer von Nutzungsrechten für kleine Wasserableitungen aus öffentlichen Gewässern in der Provinz Bozen
L.G. Nr. 7/1991: Ordnung der Bezirksgemeinschaften)