Finanzbestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 1993 und für den Dreijahreszeitraum 1993-1995
(enthält Änderungen zum:
L.G. Nr. 11/1964: Gewährung von Beiträgen an die "Kreditgarantiegenossenschaft für Handwerker der Provinz Bozen"
L.G. Nr. 4/1972: Abänderungen der Personaldienstordnung - Neuordnung der Laufbahnen und neue Gehälter des Personals der Landesverwaltung
L.G. Nr. 18/1972: Regelung der Pflichten der Wasserkraftkonzessionäre und der Verwendung der Energie für die örtliche Stromversorgung
L.G. Nr. 7/1974: Schulfürsorge. Maßnahmen zur Sicherung des Rechts auf Bildung
L.G. Nr. 36/1978: Beteiligung des Landes an den Dotationsfonds der "Investitionsbank Trentino-Südtirol"
L.G. Nr. 11/1982: Neue Förderungsmaßnahmen zugunsten des Handwerks in der Provinz Bozen
L.G. Nr. 9/1984: Finanzbestimmungen und Änderungen von Landesgesetzen in Zusammenhang mit der Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Landes für das Finanzjahr 1984
L.G. Nr. 2/1991: Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 1991 und für den Dreijahreszeitraum 1991 - 1993 (Finanzgesetz 1991)
L.G. Nr. 7/1991: Ordnung der Bezirksgemeinschaften
L.G. Nr. 9/1993: Änderungen zum Landesgesetz vom 7. November 1983, Nr. 41:"Regelung der Weiterbildung und des öffentlichen Bibliothekswesens"
L.G. Nr. 7/2001: Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes)