Dekret des Landeshauptmanns vom 8. Juli 1992, Nr. 24
Änderung der Durchführungsverordnung: "Ausübung des Rückgriffsrechtes auf Betreute, welche in Heimen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind und finanzielle Leistungen aufgrund des Landesgesetzes vom 21. August 1978, Nr. 46, in geltender Fassung, beziehen"
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