1. Der Beitragsantrag wird auf einem eigenen Vordruck verfasst, der von der Internetseite der Abteilung Wohnungsbau heruntergeladen werden kann; er muss den Bestimmungen über die Stempelgebühr entsprechen. Der unterzeichnete Antrag muss vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben und innerhalb von 180 Tagen ab Veröffentlichung dieser Richtlinien im Amtsblatt der Region, bei sonstigem Ausschluss, im Technischen Landesamt für den geförderten Wohnbau, in der Folge als Technisches Amt bezeichnet, eingereicht werden.
2. Der Antrag kann auf folgende Art und Weise eingereicht werden:
a) zertifizierte E-Mail (PEC),
b) Einschreibebrief mit Rückantwort (Datum und Uhrzeit des Poststempels sind ausschlaggebend),
c) gewöhnliche E-Mail,
d) persönliche Abgabe.
3. Die Anträge, welche auf elektronischem Wege eingereicht werden, müssen
a) digital unterschrieben werden oder
b) händisch unterschrieben und anschließend gescannt werden.
4. Im Falle von Miteigentümern kann der Antrag auch gemeinsam eingereicht werden.
5. Im Falle eines Kondominiums muss der Antrag von dem Verwalter oder für Kondominien, welche keinen Verwalter ernannt haben, von einer bevollmächtigten Person eingereicht werden.
6. Der Antrag muss folgende Ersatzerklärungen enthalten:
a) eine Erklärung über das Bestehen der Voraussetzungen laut Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 3,
b) eine Erklärung, dass keine weiteren öffentlichen Förderungen für die Ausführung des betreffenden Eingriffes beantragt oder erhalten wurden,
c) eine Erklärung, ob beabsichtigt wird, einen Steuerabzug für den Eingriff, für den um einen Beitrag angesucht wird, zu beantragen,
d) ist der Antragsteller ein Kondominium: eine Erklärung, dass das Kondominium zur Mehrheit aus Wohneinheiten gemäß Eigentumsanteilen in Tausendsteln besteht,
e) bei telematischer Stempelmarke: eine Erklärung, dass diese Stempelmarke ausschließlich für das vorliegende Dokument verwendet wurde und für drei Jahre im Sinne des Artikels 37 des DPR Nr. 642/1972 aufbewahrt wird.
7. Dem Antrag sind außerdem folgende Unterlagen beizulegen:
a) ein detaillierter Kostenvoranschlag der Ausgaben, aus dem die Kosten des Abbaus und der Entsorgung des asbesthaltigen Materials hervorgehen,
b) eine Kopie des Personalausweises jener Person, welche den Antrag unterschreibt (außer bei digital unterschriebenen Anträgen),
c) im Falle eines Antrags, der nicht gemeinschaftlich von allen Miteigentümern eingereicht wird: eine Ermächtigung des Miteigentümers des Gebäudes zur Ausführung des Eingriffes, der Gegenstand des Antrags ist,
d) im Falle eines Antrags, der von einer der im Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) genannten Personen eingereicht wird: eine Ermächtigung des Eigentümers des Gebäudes zur Ausführung des Eingriffes, welcher Gegenstand des Antrags ist,
e) im Falle eines Kondominiums als Antragsteller: eine Kopie des Protokolls der Kondominiumsversammlung, die zur Ausführung des Eingriffes ermächtigt, welcher Gegenstand des Antrags ist.