1. Der Antrag wird nach Tätigkeitsbeginn vom Jungarzt/von der Jungärztin an den Südtiroler Sanitätsbetrieb gestellt.
2. Wird der Antrag nach dem Tätigkeitsbeginn eingereicht, steht der Beitrag ausschließlich für den verbleibenden Zeitraum zwischen der Vorlage des Antrags und dem Ablauf der ersten drei Tätigkeitsjahre zu.
4. Der Antrag muss mit einer Stempelmarke versehen sein.
5. Der Antrag ist drei Jahre ab Tätigkeitsbeginn gültig und jedenfalls bis zum Verzicht auf den Beitrag, zum Widerruf des Beitrags oder zum Wegfall der Voraussetzungen.