1. Der Antrag auf Beitragsgewährung ist auf der vom Frauenbüro bereitgestellten Vorlage abzufassen und von der gesetzlichen Vertreterin oder vom gesetzlichen Vertreter der Antragstellenden zu unterzeichnen. Die Vorlage ist im Frauenbüro oder auf der Homepage www.provinz.bz.it/chancengleichheit erhältlich.
2. Der Antrag muss innerhalb 20. Jänner eines jeden Jahres per Einschreiben mit Rückschein an das Frauenbüro, Landesabteilung Arbeit gesendet, per zertifizierte elektronische Post (PEC) übermittelt oder persönlich dort abgegeben werden.
3. Für die mittels Einschreiben mit Rückschein gesendeten Anträge gilt als Einreichdatum das Datum des Poststempels.
4. Der Antrag muss in jedem Fall vor Beginn des Projektes eingereicht werden.
5. Die Antragstellenden können gleichzeitig für maximal zwei Projekte um einen Beitrag ansuchen, wobei jeweils ein eigener Antrag eingereicht werden muss.
6. Ist das eingereichte Projekt Teil eines größeren Gesamtprojekts, muss über das gesamte Projekt informiert werden, und zwar unter Angabe der diesbezüglichen Ausgaben und Kostendeckung.