Beschluss vom 31. Mai 2016, Nr. 570
Landesgesetz Nr. 16/2015 "Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe" - Kriterien für den automatischen Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote bei Verfahren für die Vergabe von Architektur und Ingenieurleistungen - Qualitätskriterien für die Beschäftigung von Lehrlingen bei der Vergabe von Aufträgen (abgeändert mit Beschluss Nr. 547 vom 27.06.2023)
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