1. Die eingereichten Anträge werden einer eigenen Kommission unterbreitet, die eine Stellungnahme innerhalb von 45 Tagen abgibt. Die Kommission setzt sich zusammen aus:
a) der Präsidentin des Landesbeirates für Chancengleichheit für Frauen,
b) der Vizepräsidentin des Landesbeirates für Chancengleichheit für Frauen,
c) der Gleichstellungsrätin,
d) der Koordinatorin des Frauenbüros,
e) der Landesrätin/dem Landesrat für Chancengleichheit.
2. Bei der Beitragsvergabe berücksichtigt die Landesregierung die Stellungnahme laut Absatz 1.