1. Die Rechnungslegung besteht aus der Vorlage folgenden Unterlagen, die jeweils von der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichem Vertreter unterzeichnet werden:
a) Bestätigung über die erfolgte Durchführung des gesamten Projekts und über die effektiv getätigten Gesamtausgaben,
b) Aufstellung der Ausgaben für das gesamte Projekt, wobei die vom Frauenbüro vorgegebene Vorlage zu verwenden ist,
c) quittierte Originalrechnungen in Höhe des gewährten Beitrags und Originale der Ausgabenbelege sowie Fotokopien davon, falls die Originale nach der Überprüfung den Antragstellenden zurückgegeben werden sollen. Es werden nur Ausgabenbelege anerkannt, die nach dem Datum der Einreichung des Antrages auf einen Beitrag ausgestellt wurden,
d) im Fall von ehrenamtlicher Tätigkeit: Register über die ehrenamtliche Tätigkeit laut Artikel 16 Absatz 6,
e) Bestätigung über die Höhe der von anderen Institutionen gewährten Beiträge; falls vorhanden, auch eine Kopie des Beitragsbescheides im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c),
f) Abschlussbericht zum Projekt.
2. Das Frauenbüro kann zusätzlich zu den angeführten Unterlagen alle weiteren Unterlagen, die es für die Auszahlung des Beitrags für erforderlich erachtet, anfordern.
3. Sämtliche Ausgabenbelege müssen den einschlägigen geltenden Gesetzesbestimmungen entsprechen, quittiert sein, auf den Namen der oder des Begünstigten lauten und sich auf das Projekt beziehen.
4. Die Abrechnung muss bis zum Ende des Jahres, das auf die Gewährungsmaßnahme folgt oder auf die Anlastung der Ausgabe, falls diese später erfolgt, beim Frauenbüro vorgelegt werden.
5. Liegen schwerwiegende und ausreichend belegte Gründe vor, kann die zuständige Abteilungsdirektorin oder der zuständige Abteilungsdirektor eine Verlängerung der Frist laut Absatz 4 bis zu einem Jahr gewähren, wobei ein entsprechender Antrag schriftlich beim Frauenbüro einzureichen ist, entweder persönlich, per zertifizierte elektronische Post (PEC) oder per Einschreiben mit Rückschein. Bei erfolglosem Ablauf der Verlängerungsfrist wird der Beitrag widerrufen.