1. Bei bestehenden Seniorenwohnungen, in denen die Dienste begleitetes Wohnen und betreutes Wohnen aktiviert werden, kann der Träger mit dem zuständigen Landesamt einen stufenweisen Übergang zu diesen Diensten vereinbaren.
2. Bei bereits bestehenden Angeboten begleitetes Wohnen und betreutes Wohnen, kann der Träger mit dem zuständigen Landesamt einen Übergang zum Angebot betreutes Wohnen plus vereinbaren.