1. Die Dienste verfügen über eine eigene Dienstcharta, welche die Ziele und die Organisation beschreiben. Darin sind das eingesetzte Personal und die Kriterien für den Zugang zu den Diensten angegeben. In der Dienstcharta sind sämtliche Leistungen, Rechte und Pflichten der Bewohnerinnen und Bewohner angeführt sowie die Tarife, die Formen der Mitbestimmung, die Aufnahme- und Austrittsmodalitäten und die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen.
2. Das Organigramm der Dienste gibt eine Übersicht über die verschiedenen Aufgabenbereiche des Trägers, mit Angabe des jeweils zugeordneten Personals. Das Organigramm wird online ohne Namensnennung veröffentlicht.