1. Die Tagespflegeheime für Seniorinnen und Senioren und die Tagespflege in den Seniorenwohnheimen können ihren Dienst anbieten als
a) Ganztagsbetreuung,
b) verlängerte Ganztagsbetreuung,
c) Halbtagsbetreuung.
Der Träger kann zusätzlich einen Wochenenddienst anbieten.
2. Spezialisierte Betreuungsangebote des Tagespflegeheims und der Tagespflege in Seniorenwohnheimen sind für folgende Zielgruppen vorgesehen:
a) Seniorinnen und Senioren mit Demenz,
b) Seniorinnen und Senioren mit besonderer Beeinträchtigung oder mit psychischer Erkrankung.