1. Die Nutzerinnen und Nutzer der Tagespflege in Seniorenwohnheimen werden zusammen mit den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern mit der bestehenden räumlichen und personellen Ausstattung ohne Ressourcenerhöhung betreut.
2. Die Seniorinnen und Senioren werden nach ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten in den Tagesablauf des Seniorenwohnheims einbezogen. Für geeignete Ruhemöglichkeiten (Ruhesessel, Betten) und ein behindertengerechtes Bad muss gesorgt sein.