1. Der Dienst richtet sich in erster Linie an über 65-Jährige, die wegen physischer oder psychischer Gebrechen nicht mehr allein in ihrer Wohnung bleiben können, die eine Betreuung benötigen, oder deren pflegende Angehörige oder Bezugspersonen eine Entlastung von der Pflegetätigkeit brauchen.
2. Nutzerinnen und Nutzer, die eine intensive krankenpflegerische Betreuung benötigen, können nicht aufgenommen werden.
3. Die Kriterien und Modalitäten für die Aufnahme werden von den Trägern festgelegt, wobei vorwiegend Folgendes berücksichtigt wird:
- die Person wird von den Familienangehörigen zu Hause betreut,
- die Person wird von einer Pflegehilfe (badante) zu Hause betreut,
- die Person lebt alleine, in sozialer Isolation und es droht ihr Vereinsamung,
- die Person befindet sich aus anderen Gründen in einer unzumutbaren sozialen Situation,
- wenn das Tagespflegeheim eine Art der spezialisierten Betreuung laut Artikel 6 Absatz 2 anbietet: die Person gehört zu einer der beiden Zielgruppen.