1. Die Anträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet.
2. Der Funktionsbereich Tourismus ermittelt die zulässigen Ausgaben.
3. Die Gewährung der Zuschüsse laut diesen Richtlinien wird vom beauftragten Direktor/von der beauftragten Direktorin des Funktionsbereichs Tourismus verfügt.