1. Das Versetzungsansuchen kann nur von Personal mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis eingereicht werden. Die Versetzungsansuchen sind innerhalb 10. März, 12 Uhr, vor Beginn des Kindergartenjahres einzureichen.
2. Das Versetzungsansuchen kann innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Veröffentlichung der vorläufigen Versetzungsrangordnung widerrufen werden.
3. Die Zuweisung der verfügbaren Stellen für die Versetzungen erfolgt aufgrund der Rangordnung.
4. Die Versetzungen haben Wirksamkeit mit dem ersten Tag des neuen Kindergartenjahres.