1. Gemäß den Bestimmungen des Verhaltenskodexes für das Personal der Autonomen Provinz Bozen, der mit Beschluss der Landesregierung Nr. 839 vom 28. August 2018 genehmigt wurde, garantiert die Südtiroler Landesverwaltung allen Landesbediensteten ein auf Gleichbehandlung, Korrektheit, Respekt und der Achtung der Würde beruhendes Arbeitsumfeld. Aus diesem Grund darf es weder zu direkten oder indirekten diskriminierenden Handlungen oder Verhaltensweisen noch zu jedweder Form von Belästigung oder Mobbing kommen, und ebenso wenig werden solche Verhaltensweisen geduldet.
2. Gesetzliche Grundlagen für diese Maßnahmen zum Schutz der Würde des Personals der Autonomen Provinz Bozen unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der Vertrauensperson, in der Folge kurz “Maßnahmen”, sind sowohl die EU- und die nationalen Rechtsvorschriften als auch die Landesgesetzgebung und die kollektivvertraglichen Bestimmungen, insbesondere Artikel 14 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2015, Nr. 6 (Personalordnung des Landes) und die Anlage 4 (Verhaltensmaßregeln zur Bekämpfung von Belästigung und Verstößen gegen die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz) des Bereichsübergreifenden Kollektivertrages vom 12. Februar 2008.
3. Alle Landesbediensteten verpflichten sich, ein positives Arbeitsklima der gegenseitigen Wertschätzung zu schaffen, in dem die Menschenwürde respektiert wird.
4. Die Führungskräfte sind verpflichtet, direkten oder indirekten diskriminierenden Handlungen oder Verhaltensweisen und jedweder Form von Belästigung oder Mobbing ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzubeugen. Sie schützen und unterstützen Landesbedienstete dabei, gegen die oben genannten Verhaltensweisen vorzugehen. Die Landesbediensteten können sich an die eigens zu dem Zweck errichteten Informations- und Beratungsdienste wenden.
Die Führungskräfte setzen präventive Maßnahmen und sorgen für die Umsetzung der normativen Vorschriften zum Schutze der psychischen und physischen Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Führungskräfte sind für die Bekanntmachung und Einhaltung dieser Maßnahmen verantwortlich.