1. Heimbewohner und Heimbewohnerinnen mit Covid-19-Symptomen oder die einen engen Kontakt mit positiv getesteten Personen hatten, werden sofort isoliert und einem Antigen-Schnelltest unterzogen.
2. Bei positivem Testergebnis wird der Heimbewohner/die Heimbewohnerin einem PCR-Test (Molekulartest) unterzogen. Bei negativem Testergebnis entscheidet der entscheidet der Arzt/die Ärztin, nach genauer Untersuchung des Heimbewohners/der Heimbewohnerin, ob die Durchführung eines PCR-Tests (Molekulartests) zu veranlassen ist.