1. Bei positivem oder zweifelhaftem Testergebnis werden
a) Heimbewohner und Heimbewohnerinnen ohne Symptome oder mit leichten Symptomen in eine Überganseinrichtung verlegt, nach dem von der Taskforce hierfür vorgesehenen Verfahren und im Rahmen des für diesen Zweck vom Südtiroler Sanitätsbetrieb zur Verfügung gestellten Bettenkontingentes. Das Verlegungsverfahren berücksichtigt den Gesundheitszustand des Heimbewohners/der Heimbewohnerin und die organisatorischen Rahmenbedingungen im Herkunftsseniorenwohnheim,
b) Heimbewohner und Heimbewohnerinnen mit schweren Symptomen ins Krankenhaus gebracht.
2. Die Entscheidung, ob ein Antrag auf Verlegung in eine Übergangseinrichtung oder ins Krankenhaus gestellt wird, obliegt dem Arzt/der Ärztin, auf der Grundlage des Gesundheitszustands des Heimbewohners/der Heimbewohnerin.
3. Für die Rückkehr in das Herkunftsseniorenwohnheim wird auf das Verfahren der Taskforce verwiesen.
4. Auch für den Fall, dass mehrere Heimbewohner und Heimbewohnerinnen in Übergangseinrichtungen verlegt werden müssen, geht der Heimalltag unter besonderer Beachtung der Sicherheits- und Vorbeugungsmaßnahmen weiter.