(1) Die folgenden Erträge tragen zur Kostendeckung bei und müssen daher bei der Schätzung des mittleren Tarifs von den Gesamteinnahmen abgezogen werden, wobei der im Zeitraum „a-2“ festgestellte Betrag zu berücksichtigen ist:
(2) Folgende Erträge und Kosten dürfen nicht zur Schätzung des Tarifs herangezogen werden: