(1) Im Falle von Abweichungen zwischen dem Wasservolumen, das für den Verkauf im Jahr „a-2“ vorgesehen war und jenem, welches tatsächlich für das Jahr „a-1“ geliefert wurde, muss im Jahr „a“ ein positiver oder negativer Ausgleich vorgesehen werden, der entsprechende Verluste oder Zugewinne kompensiert.
(2) Der geschätzte Ausgleich wird wie folgt berechnet:
Delta Volumena = Pa-2 x (Va-2exp - Va-2act)
wobei:
Pa-2 = Preis des Jahres “a-2“
Va-2exp = vorgesehenes Volumen im Jahr „a-2“ entsprechend den Tarifklassen
Va-2act = tatsächliches Volumen im Jahr „a-2“ entsprechend den Tarifklassen