(1) Die Gemeinde und/oder die anderen auf dem Gemeindegebiet tätigen Betreiber teilen gemäß den Angaben des Landesamtes für Gewässernutzung innerhalb Mai eines jeden Jahres folgende Daten betreffend die einzelnen öffentlichen Trinkwasserleitungen mit:
(2) Die Daten werden auf den Internetseiten der Landesagentur für Umwelt veröffentlicht.