1. Der Beihilfeantrag, verfasst auf dem vom zuständigen Amt erstellten Vordruck, wird bei der Landesabteilung Landwirtschaft eingereicht. Er muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
a) Bezeichnung und meldeamtliche Daten des Antragstellers,
b) Beschreibung des Vorhabens,
c) Kostenvoranschlag,
d) Nachweis über die Zulassung des Fahrzeugs für den Straßenverkehr.
2. Der Antrag muss vor dem Ankauf eingereicht werden. Innerhalb von sechs Monaten ab der schriftlichen Aufforderung seitens des zuständigen Amtes müssen dann die beglichenen Rechnungen und Zahlungsbelege über den förderfähigen Betrag der Ausgaben vorgelegt werden. Werden diese Belege nicht vorgelegt, wird der Antrag ausgeschlossen. Vorhaben, in deren Fall die Zahlungsbelege vor dem Zeitpunkt der Antragsvorlage datieren, werden ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.
3. Der Antrag muss bis spätestens 20. November des Bezugsjahres eingereicht werden. Die Anträge werden nur dann zur Förderung zugelassen, wenn für das jeweilige Bezugsjahr die erforderlichen finanziellen Mittel im Rahmen des Programms „greenmobilitybz“ der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol zur Verfügung stehen.