Das Landesgesetz vom 23. November 2015, Nr. 15 regelt im Artikel 36 die Grundzüge des Tarifsystems. Dieser sieht im Absatz 2 vor, dass über das integrierte Tarifsystem hinaus besondere Tarife und Nutzungsbedingungen genehmigt werden können.
Im Jahre 2011 wurde die Europaregion Tirol, Südtirol und Trentino auf der Grundlage der Verordnung 1082 vom 5. Juli 2006 des Europäischen Parlaments als 21. Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) mit eigener Rechtspersönlichkeit gegründet und ein gemeinsames Büro in Bozen eröffnet.
Der EVTZ „Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino“ soll vor dem Hintergrund des Prozesses der europäischen Integration die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern erleichtern und fördern.
Durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird das gesamte Gebiet für die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wachstums und des Globalisierungsprozesses aufgewertet und gestärkt. Konkret umspannt das Tätigkeitsfeld der Europaregion alle relevanten Lebensbereiche ihrer Bürger. Von der Kommunikation, Kultur, Bildung und Jugend über Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft und Tourismus bis hin zur Verkehrspolitik, Gesundheit, Natur und Energie.
Der öffentliche Verkehr stellt in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrumentarium dar, um eine Mobilität ohne Hindernisse zwischen den Regionen zu ermöglichen.
In verschiedenen Treffen der Führungskräfte der drei Regionen im Bereich Verkehr/Mobilität wurden Initiativvorschläge zur Förderung der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit in diesem Bereich begutachtet und bewertet.
Nach ausführlicher Beratung über verschiedene Möglichkeiten, die Menschen in der Europaregion Tirol dazu zu sensibilisieren, das kulturelle Angebot zu nutzen und hierfür mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, kam man überein, auf Aktionen zu setzen, die breite Bevölkerungsschichten betreffen, um den kulturellen Austausch zwischen der Bevölkerung der drei Regionen zu fördern.
Demnach wurden mit Beschluss der Landesregierung 1278 vom 21.11.2017 zwei Euregio Aktionstage Mobilität (2. Dezember 2017 und 5. September 2018) genehmigt, an welchen die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, mit Ausnahme des Fernverkehrs, in der gesamten Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino für Abonnementsinhaber gestattet wurde.
Nachdem die Euregio Aktionstage Mobilität vom 2. Dezember 2017 sowie vom 5. September 2018 mit großem Erfolg durchgeführt und von den Bürgerinnen und Bürgern äußerst wohlwollend aufgenommen worden sind, wurde mit Beschluss Nr. 23/2018 des Vorstands des EVTZ “Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino", im Sinne der Förderung der territorialen Entwicklung seiner Mitglieder im Kooperationsbereich der nachhaltigen Mobilität, die kontinuierliche Fortsetzung des „Euregio Aktionstages Mobilität“ genehmigt.
Die Vertreter der zuständigen Landesabteilungen im Bereich Personennahverkehr der drei Regionen haben sich einstimmig sowohl für eine kontinuierliche Fortführung der Initiative, als auch für die diesjährige Durchführung eines „Euregio Aktionstages Mobilität“ im Dezember ausgesprochen. Nachdem sich der erste Samstag im Dezember als günstiges Datum für die Durchführung erwiesen hat und sich ein zweiter Termin in der Frühjahrshälfte und somit konkret am ersten Samstag im Mai anbietet, soll der „Euregio Aktionstag Mobilität“ kontinuierlich an diesen Tagen stattfinden.
Anlässlich der Aktionstage können, vorbehaltlich zukünftiger Änderungen, die unten angeführten Abonnements in den drei Regionen kostenlos genutzt werden:
Tirol:
- Euregio FamilyPass
- Jahres-Ticket REGION
- Jahres-Ticket INNSBRUCK
- Jahres-Ticket SeniorIn
- Semester-Ticket LAND
- Semester-Ticket INNSBRUCK
- SchulPlus-/LehrPlus Ticket.
Südtirol:
- EuregioFamilyPass Südtirol
- Südtirol Pass
- Südtirol Pass abo+
- Südtirol Pass 65+
- Südtirol Pass free.
Trentino:
- Euregio Family Pass/Family Card Trentino
- Abo LAVORATORI
- Abo STUDENTI
- Abo PENSIONATI
- Abo CATEGORIA G (für Menschen mit Behinderung inkl. Begleitperson oder Dienstausweis für TT/Trenitalia Mitarbeiter oder Arbeitslose die Kurse besuchen)
- Abo “Trasporto Alunni”
- App „Openmove” (für Studenten der Universität Trient).
An den Aktionstagen können mit den oben aufgelisteten Abonnements, vorbehaltlich zukünftiger Änderungen, folgende Verkehrsmittel benützt werden:
Tirol:
- Alle Nahverkehrsmittel (Bus und Bahn) des VVT (Verkehrsverbund Tirol),
- alle Stadtverkehre (z.B. Innsbruck).
Südtirol:
Alle „südtirolmobil“-Verkehrsmittel:
- Regionalzüge Brenner–Trient, Mals-Innichen/Vierschach,
- Stadt- und Überlandbusse (mit Ausnahme der Linie 440 „S. Stefano di Cadore-Kreuzbergpass-Innichen“, der Provinz Belluno),
- Seilbahnen Ritten, Jenesien, Kohlern, Vöran, Mölten und Meransen,
- Rittner Schmalspurbahn und Mendel Standseilbahn.
Trentino:
- Stadtdienste in Trient, Rovereto, Riva del Garda, Arco, Nago Torbole, Pergine und Lavis,
- außerstädtische Verkehrsdienste von Trentino Trasporti SpA,
- Eisenbahndienste Trento-Malé, Valsugana (zwischen Trient und Primolano),
- Eisenbahndienste auf der Brennerlinie zwischen Borghetto und Mezzocorona
- Seilbahn Trient-Sardagna.
Die Fahrscheine des Landes Tirol sowie des Trentino gelten auf oben genannten Verkehrsmitteln in Südtirol als Sichtausweise. Die Fahrscheine des Verkehrsverbunds Südtirol müssen in Südtirol sowie auf den Streckenabschnitten zwischen Brenner- Innsbruck und Innichen-Lienz regulär entwertet werden, wobei die Fahrten zum Null-Tarif und mit null Kilometern in Rechnung gestellt werden.
Diese Aktion gilt ausschließlich für die Fahrgäste. Zusatzdienste wie z.B. Tier- oder Radbeförderung werden zum jeweils vorgesehenen Tarif berechnet.
Dies vorausgeschickt,
b e s c h l i e ß t
DIE LANDESREGIERUNG
einstimmig in gesetzmäßiger Weise
1) die diesjährige Durchführung des „Euregio Aktionstages Mobilität“ am ersten Samstag im Dezember (1. Dezember 2018) zu genehmigen;
2) die jährliche und kontinuierliche Durchführung von zwei „Euregio Aktionstagen Mobilität“, am ersten Samstag im Mai und am ersten Samstag im Dezember eines jeden Jahres, zu genehmigen;
3) dass im Falle von besonderen Umständen, im Einvernehmen mit den für Mobilität zuständigen Landesabteilungen und Einrichtungen, die „Euregio Aktionstage Mobilität“ an anderen Terminen festgesetzt werden können.